Was die Sonne 2027 noch wert ist.

03.11.2026

Die feste Einspeisevergütung soll für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 entfallen. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält die bisherige Vergütung über 20 Jahre. In diesem Event ordnen wir ein, was beschlossen ist, was noch Entwurf ist und was der Stichtag für eine Entscheidung in den nächsten Wochen bedeutet. Ab 18:00 Uhr vor Ort

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Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Der Kern für Hausbesitzer: Für neue Photovoltaikanlagen soll die feste, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung enden. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Damit rückt ein Datum in den Mittelpunkt, das bisher keine Rolle spielte: der 31. Dezember 2026.

Was der Entwurf vorsieht

Für kleine Dachanlagen, also den typischen Bereich am Einfamilienhaus, sieht der Entwurf vor:

  • Die dauerhafte feste Vergütung entfällt für Neuanlagen.
  • An ihre Stelle tritt eine zeitlich befristete Übergangszahlung, nach dem Entwurf über wenige Jahre.
  • Danach wird die Direktvermarktung der Regelfall, überschüssiger Strom geht über einen Dienstleister an den Markt.
  • Für Neuanlagen ist zusätzlich eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung vorgesehen.

Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, zusätzlich ist eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission nötig. Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen möglich.

Was für bestehende Anlagen gilt

Hier ist die Lage klar und beruhigend: Bestandsanlagen sind nicht betroffen. Wer heute eine Anlage betreibt, behält seine zugesagte Vergütung über die vollen 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Das gilt nach dem Entwurf auch für alle Anlagen, die noch im Jahr 2026 ans Netz gehen.

Eine rückwirkende Änderung ist nicht vorgesehen.

Warum sich die Rechnung verschiebt, nicht auflöst

Photovoltaik wird dadurch nicht unwirtschaftlich, aber die Wirtschaftlichkeit entsteht an einer anderen Stelle. Bisher war ein Teil des Ertrags über die Einspeisung planbar. Künftig zählt vor allem, wie viel Strom im Haus bleibt.

Das verschiebt die Gewichte:

  • Eigenverbrauch wird zum wichtigsten Hebel, nicht die Einspeisung.
  • Ein Speicher gewinnt an Bedeutung, weil er die Mittagsspitze auffängt.
  • Steuerung und Energiemanagement entscheiden mit, wie viel Solarstrom tatsächlich genutzt wird.
  • Große Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox werden vom Kostenfaktor zum Vorteil.

Unabhängig von der Novelle gilt bereits heute: Bei negativen Börsenpreisen gibt es für eingespeisten Strom keine Vergütung. Auch das spricht dafür, den Strom selbst zu nutzen.

Was Sie an dem Abend mitnehmen

Der Termin liegt bewusst kurz vor dem Stichtag. Wir klären:

  • Was ist beschlossen, was ist Entwurf, und woran erkenne ich den Unterschied?
  • Was muss bis zum 31. Dezember 2026 erledigt sein, damit eine Anlage als in Betrieb genommen gilt?
  • Wie realistisch ist ein Anschluss noch in diesem Jahr, und was hängt am Netzbetreiber?
  • Wie sieht die Rechnung aus, wenn ich erst 2027 baue?

Wir sagen offen, wo ein Zeitfenster besteht und wo es für dieses Jahr nicht mehr reicht.

Ablauf der Veranstaltung

  • 18:00 Uhr, Ankommen
  • 18:15 Uhr, Begrüßung
  • 18:30 Uhr, Rundgang über das Firmengelände
  • 19:00 Uhr, Fachvortrag
  • 19:45 Uhr, Zeit für Ihre Fragen

Kommen Sie gerne vorbei, erleben Sie unsere Technik hautnah und sprechen Sie direkt mit unseren Fachleuten.

Wir laden Sie herzlich ein.

Jetzt anmelden und wissen, was der 31. Dezember 2026 für Ihre Entscheidung bedeutet.

Anmeldung an: 
info@vivasolar.de